Limited im Besitz von Inhabern ausserhalb Malta
Die Zeit in denen jemand auf Malta eine Firma gründen konnte und dann einfach keine Jahresmeldung an das Malta Business Register machte oder gar keine Steuererklärung einreichte, sind nun endgültig vorbei. Mit sofortiger Wirkung wurde ACT geändert und Strafen von bis zu 5,000.00 € verhangen. Diese werden als Durchgreifhaftung umgesetzt, was bedeutet der Director der Limited ist privat haftbar zu machen, auch wenn er auf Malta keinen Wohnsitz hat.
Criminal Police überprüft Firmen.
Firmen die nicht rechtzeitig den Annual Return und das Financial Statement übermitteln, erreicht in letzter Zeit ein Schreiben der Aufsichtsbehörde mit dem Hinweis, dass ein Verstoß gegen den Company ACT vorliegt und damit eine kriminelle Handlung vermutet wird. Nun hat man eine Woche Zeit zu reagieren oder es erscheint die Polizei an der registrierten Firmenadresse.