Neues Steuergesetz auf Malta

Bisher galt in Malta das „Tax Refund“ System. Dabei zahlt die operative Gesellschaft eine Steuer von 35% und die Holding erhielt die Rückerstattung von 6/7. Es verbleibt mithin eine Körperschafts-besteuerung von 5 % auf Unternehmensebene.

Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, eine Steuereinheit zur Konsolidierung der Unternehmenssteuern zu bilden und direkt den Steuersatz von lediglich 5% auf die für die Gruppe fälligen Unternehmens-steuern abzuführen und somit den Cash Flow zu verbessern”.

Zukunft gestalten, heißt die Zukunft heute zu leben.

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