Durch falsche Firmenstruktur müssen Steuern nachgezahlt werden

bet-at-home.com erwartet zu leistende Körperschaftssteuernachzahlungen für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2018 in Höhe von voraussichtlich 11,9 Mio. Euro. Hintergrund sei, dass zwischen der bet-at-home.com Entertainment GmbH und den nachgeordneten Konzerngesellschaften die vereinbarte Konzernverrechnung entgegen der bisherigen langjährigen Praxis von den Steuerbehörden nicht mehr in der bisherigen Höhe anerkannt werde, erklärt das Unternehmen. Ausgehend von der geänderten Konzernverrechnung seien bezogen auf das Jahr 2019 steuerliche Mehrbelastungen von voraussichtlich 5,5 Mio. Euro Körperschaftssteuern zu erwarten, die von der bet-at-home.com Entertainment GmbH zu tragen seien. Dem würden voraussichtlich verminderte Steuerlasten in Malta gegenüberstehen, so dass die Mehrbelastung im Konzern lediglich bis zu 5 Mio. Euro erreichen dürfte, betont das Unternehmen.

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